Sie werden mit Regelwerken und Vorschriften zum Arbeitnehmerinnenschutz bei der Planung, Vorbereitung und Ausführung von Bauprojekten sowie der Instandhaltung vertraut gemacht. Es werden für an Bauvorhaben beteiligte Kenntnisse über gesetzlichen Verpflichtungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz vermittelt.