Nach Absolvierung der Ausbildung sind Sie in der Lage, die tägliche Praxis einer verantwortlichen Person im Bauwesen zu bewältigen. Kursteilnehmer*innen erhalten die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und lernen die Zusammenhänge bei der Sammlung und Behandlung nicht gefährlicher Abfälle gem. § 24a AWG 2002 idgF. kennen und können als Verantwortliche Person gem. § 26 Abs. 6 AWG 2002 idgF. tätig werden. Weiters erlangen Sie Kenntnisse über Abbrucharbeiten, Abfall- und Bauchemie und Abfallrecht und können die Aufgaben einer rückbaukundigen Person im Sinne der Recycling-Baustoffverordnung ausüben. Sie sind in der Lage, Stör- und Schadstofferkundungen durchzuführen und Rückbaukonzepte zu erstellen.